Corona und Begleitpersonen
Liebe Patientinnen,
mit dem 7.4.2023 endet nun auch die gesetzliche Mundschutzpflicht und Testpflicht in medizinischen Betrieben. Um weiterhin meine Patienten betreuen zu können und nicht durch Krankheit auszufallen, gleichzeitig aber auch, um meine Patienten nicht zu gefährden, werde ich zunächst weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Zum einen liegt es nun in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie aus Eigenschutz (schwangere Patienten, Tumorpatienten etc.) mit Mundschutz in die Praxis kommen, zum anderen aber auch, inwieweit Sie auf Ihre Umgebung in einem medizinischen Betrieb Rücksicht nehmen.
Begleitpersonen:
Ich bitte Sie, nur mit maximal 1 Person zu kommen und auch nur dann, wenn z.B. ein Ultraschallscreening in der Schwangerschaft durchgeführt wird oder ein Dolmetscher notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass im Wartezimmer nur begrenzt Plätze vorhanden sind und diese primär den Patienten vorbehalten sind. Ich bitte die Begleitpersonen darauf Rücksicht zu nehmen und z.B. meine schwangeren Patientinnen oder ältere Patientinnen nicht stehen zu lassen, sondern bitte Sie, dann vor der Praxis zu warten, bis die Patientin zum Termin in das Sprechzimmer kommt. Vielen Dank!
Weiterhin befindet sich die Händedesinfektion links direkt nach Betreten der Praxis.
Ich bitte Sie, vorher mit mir telefonische Rücksprache bezüglich Ihres Termines zu halten, wenn Sie Symptome, wie z.B. Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit oder Kurzatmigkeit haben.